Hundewiese für Groß und Klein Tel. +49 157 57428431 info@janas-hundewiese.de
Nutzungsbedingungen der Hundewiese von „Hundewiese für Groß und Klein“, 4/2025
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände von Janas Hundewiese im Siebendörfer Weg Ecke Dorfstraße in 25499 Tangstedt und sollen einem störungsfreien und harmonischen Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und Menschen dienen. Sie sind Bestandteil des Nutzungsvertrages und sind in der jeweils gültigen Version auf der Website der Betreiberin (www.janas-hundewiese.de ) veröffentlicht. Mit dem Betreten der Wiese erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und versichern insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und ausreichend versichert ist. Eine Aufsicht wird durch die Betreiberin nicht durchgeführt.
I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen
- Die Betreiberin stellt den Nutzern eine circa 2000 Quadratmeter große, abgeschlossene und eingezäunte Wiese zur Verfügung, die in den Sommermonaten regelmäßig gemäht wird. Hunde können hier freien Auslauf genießen, spielen und mit anderen Hunden interagieren oder trainiert werden. Eine Aufsicht erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf der Wiese Erhebungen, Wurzeln oder Bodenunebenheiten befinden können. Diese könnten durch Laub, Schmutz oder Schnee verdeckt sein. Auch besteht bei Regen oder Schnee eine erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund. Die Wiese wird weder von Laub noch von Schnee geräumt.
- Interessenten haben die Möglichkeit, die Wiese allein oder in Gruppen von bis zu fünf Hunden zu mieten. Einzelstunden für die Wiesennutzung können hierzu gebucht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.janas-hundewiese.de . Bei einer Nutzung durch mehrere Personen trägt diejenige Person die Verantwortung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Mitgebrachte Personen sind über die Nutzungsbedingungen zu informieren.
- Der Zugang zur Wiese befindet sich im Siebendörfer Weg. Außerhalb der gebuchten Zeiten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Ein PIN-Code ist erforderlich, um Zugang zum Gelände zu erhalten. Das Tor ist stets sorgfältig zu schließen.
- Das Gelände wird nicht an Hundetrainer oder Hundeschulen vermietet, kann aber von Tierfotografen, Gassiservice oder Hundezüchtern gemietet werden. Im Rahmen von Einzelstunden können Privatpersonen ihren Hundetrainer mitbringen. Mitgebrachte Hundetrainer handeln ausschließlich im Namen und Auftrag des Kunden, der sie engagiert hat. Darauf ist zu achten, dass keine dauerhaften Störungen, wie lautes Bellen am Zaun, den Hundeschulbetrieb beeinträchtigen.
- Es besteht kein Anspruch auf Einlass oder Abschluss eines Nutzungsvertrages.
- Autos müssen ordnungsgemäß auf den dafür vorgesehenen Flächen hinter der Wiesenauffahrt abgestellt werden. Da die Auffahrt schmal ist, sollte sie möglichst gerade befahren werden, um Unfälle zu vermeiden.
- Die Betreiberin bietet keine Aufsicht und Betreuung der Hunde an. Jeder Nutzer (Tierhalter oder Hundeführer) ist eigenverantwortlich für das Verhalten seines Tieres und muss das Gelände während seines Aufenthalts im Auge behalten. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Die Betreiberin behält sich das Recht vor, den Zugang zur Wiese bei schlechten Wetterverhältnissen oder aus anderen wichtigen, nicht von der Betreiberin zu vertretenden Gründen (z. B. offizielle Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Nutzer werden darüber unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Nutzungsgebühren werden erstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.
II. Zugangsvoraussetzungen
- Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen ausreichenden Impfschutz gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Leitlinien, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Sie müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Nutzer muss einen aktuellen Impfpass vorzeigen können und versichert beim Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung muss vorliegen. Der Nutzer muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert beim Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Fehlt ein solcher Versicherungsschutz, haftet der Hundehalter vollständig für entstandene Schäden.
- Im gemeinsamen Freilauf (bei Buchung in Gruppen) müssen die Hunde sozialverträglich sein und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen. Der Nutzer sollte ausreichende Kenntnisse über das Sozialverhalten von Hunden in Gruppen haben, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde bei der Gemeinde ist erforderlich.
- Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch das Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, führt zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung der Hundewiese. Dies betrifft beispielsweise Elektroreizgeräte, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder und Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder der Nierengegend.
- Die Anwendung von aversiven Erziehungsmethoden, die auf Schreck- oder Schmerzreize setzen, führt ebenfalls zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung der Hundewiese. Dies betrifft zum Beispiel Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser, das gezielte Anspritzen mit Wasser oder das Werfen von Gegenständen auf oder neben den Hund, um Verhaltensweisen zu unterbrechen.
- Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorhandensein einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, obliegt dem Nutzer. Er ist für den Versicherungsschutz und den gesundheitlichen Zustand seines Hundes verantwortlich. Die Betreiberin trifft keine Untersuchungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht, kann jedoch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen. Gleiches gilt für den Impfnachweis.
- Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson die Wiese nutzen, die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer des Besuchs erhalten hat. Aufsichtspflicht und Überwachung der Minderjährigen obliegen der Begleitperson. Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, darf nicht unterschätzt werden. Kinder müssen unter Aufsicht bleiben, und Kontakt zu fremden Hunden ist nur mit Erlaubnis des jeweiligen Hundehalters möglich.
- Der Zaun ist circa 170 cm hoch, und es muss sichergestellt werden, dass der Hund diesen nicht überspringen kann.
- Bei offizieller Unwetterwarnung bleibt der Zugang zur Wiese gesperrt.
- Bei Dunkelheit gibt es keine Beleuchtungsmöglichkeiten. Daher sind die Tageslichtzeiten zu nutzen und im Falle einer Nutzung bei Dunkelheit selbst für Beleuchtung zu sorgen.
III. Verhalten auf der Wiese
- Aggressives Verhalten gegenüber Mensch und Tier wird von der Betreiberin nicht geduldet und führt zu einem sofortigen Platzverweis. Dies kann, je nach Schwere des Falls, zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen. Beobachtungen solcher Verhaltensweisen sind der Betreiberin umgehend mitzuteilen.
- Das Gelände ist in dem Zustand zu verlassen, in dem es vorgefunden wurde. Jeder Nutzer hat dafür zu sorgen, dass das Gelände sauber und sicher verlassen wird. Hundekot ist im vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen, sonstiger Müll muss mitgenommen und privat entsorgt werden. Das Gelände ist nicht als Toilette für Menschen oder zum Grillen zu nutzen. Glasscherben sind, falls vorhanden, sofort zu entfernen.
- Nutzer müssen das Gelände so verlassen, dass der nachfolgende Nutzer pünktlich eintreten kann, spätestens jedoch 5 Minuten vor der vollen Stunde. Eingangsbereiche sind freizuhalten, damit der vorhergehende Nutzer das Gelände nicht gestört verlässt.
- Die Verletzungsgefahr durch Halsbänder und Geschirre im Freilauf ist zu beachten. Hunde dürfen nicht am Zaun festgebunden werden.
- Im Zugangsbereich ist ein kontrollierter Umgang mit Hunden sicherzustellen.
- Die Wiese ist aufgrund der Vielzahl von Hunden sauber zu halten. Der Kot der Hunde muss unverzüglich und ordnungsgemäß entsorgt werden. Auf dem Gelände sind Entsorgungstüten vorhanden.
- Buddeln ist zu unterbinden. Entstandene Löcher sind sofort zu schließen. Tools dafür stehen im Schuppen bereit.
- Der Tierhalter muss sicherstellen, dass sein Hund andere Nutzer weder belästigt noch gefährdet.
- Jeder Tierhalter hat die Aufsichtspflicht über seinen Hund ohne Unterstützung der Betreiberin. Situationen, obgleich harmlos wirkend, sind vorzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
- Alkohol und Rauchen sind auf dem Gelände verboten.
- Offenes Feuer ist untersagt.
- Beschädigungen am Zaun sind zu melden. Bei Gefahr muss der Schädiger sofort absichern.
- Hundehalter sind für frisches Trinkwasser selbst verantwortlich.
IV. Haftung und Haftungsausschluss
- Die Betreiberin sorgt regelmäßig für Sicherheitsvorkehrungen auf der Wiese. Sie haftet bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie bei Personenschäden gemäß gesetzlicher Regelungen.
- Das umzäunte Gelände bietet keinen vollständigen Garantie-Schutz vor Ausbruch oder Weglaufen der Tiere.
- Haftung für verlorene Gegenstände wird nicht übernommen.
- Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen sind Ansprüche gegen die Betreiberin ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- Nutzer können bei erheblicher Gefährdung ausgeschlossen werden.
V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
- Nutzer, die mehrfach gegen die Bedingungen verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder endgültigen Ausschluss führen.
- Die Betreiberin kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Nutzer den Betrieb erheblich stört.
- Die Nutzungsgebühr bleibt bei Ausschluss erhalten, Schadensersatzansprüche der Betreiberin bleiben bestehen.
VI. Sicherheitshinweis
Es besteht das Risiko von Giftködern in beliebten Hundebereichen. Hunde sollten nichts vom Boden fressen. Eltern haften für ihre Kinder, da die Hundewiese nicht als Spielplatz gedacht ist.
VII. Informationen zur Betreiberin
Betreiberin ist: Jana Hatje
Telefon: +49 157 57428431
E-Mail: info@janas-hundewiese.de
www.janas-hundewiese.de
Stand: April 2025